Übergangsregelung zur Rentenbesteuerung ist rechtens
AFP VOM 13.1.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 2270 Aufrufe Mehr zum Thema: Steuern, RenteBürger können aber später als Rentner klagen
Die Übergangsregelung für die neue Besteuerung von Rentenbeiträgen und Renteneinkünften ist rechtmäßig. Nach einem in München bekannt gegebenen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Ob es im Einzelfall zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung kommt, soll danach erst später bei der Auszahlung der Renten geprüft werden.
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mussten früher aus dem versteuerten Einkommen bezahlt werden, dafür waren die späteren Renten steuerfrei. Seit 2005 wird dies in Stufen umgestellt. Ab 2025 können dann die Rentenbeiträge komplett vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, dafür wird die spätere Rente wie Arbeitseinkommen besteuert. 2005 waren 60, im laufenden Jahr 2010 sind 70 Prozent der Beiträge steuerfrei; der Anteil steigt jährlich um zwei Prozentpunkte. Dieses Konzept hat der BFH nun im Grundsatz gebilligt. Wer sich später als Rentner ungerecht behandelt fühlt, kann aber dann noch gegen eine eventuelle Doppelbesteuerung klagen.
Mit einem weiteren Urteil billigten die Münchner Richter auch den beschränkten Steuerabzug für andere sogenannte Vorsorgeaufwendungen, etwa Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherungen und private Altersvorsorge. Schließlich bestätigte der BFH in einem Urteil zu einem Fall aus dem Jahr 2005 auch den Steuerfreibetrag: Mit 15.329 Euro für Ehepartner habe der Freibetrag damals deutlich über dem Sozialhilfesatz von jährlich 12.240 Euro und damit über dem Existenzminimum gelegen, das nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steuerfrei bleiben muss.
13. Januar 2010 - 18.10 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


