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Öffentliches Recht - Worum es geht - 1/1
del vom 17.6.2001   5652 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Ratgeber - Öffentliches Recht

Öffentliches Recht - Worum es geht

Im öffentlichen Recht werden nicht die Beziehungen der Bürger untereinander, sondern der einzelnen Bürger zum Staat geregelt. Insoweit ist auch das Strafrecht ein Teil des öffentlichen Rechts. Das öffentliche Recht regelt außerdem die Beziehung der Verwaltung untereinander.

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