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Änderung Flughafen bei Abi-Reise

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Änderung Flughafen bei Abi-Reise

hallo,
also folgendes:

Wir haben bei abi4life.de eine Reise für unsere Tochter gebucht.Es wurde telefonisch mit dem Veranstalter vereinbart,dass man am xx.yy.2009 mit dem Flugzeug ab Stuttgart nach dem Ort xy hinreist.Dies wurde auch per Mail bestätigt (mit Abfahrtsort Stuttgart).

Eine Woche später meldete er,dass er erst jetzt gebucht habe,und dass die Reise nun nicht von Stuttgart,sondern von München aus stattfindet,d.h. wir müssten sie nach München fahren!

Dürfen wir nun von ihm den Kostenaufwand für die Fahrt nach München verlangen,oder wie sieht da die Rechtslage aus?

Vielen Dank und viele Grüße


von guest-12325.07.2009 20:23:35 am 30.06.2009 17:52
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Änderung Flughafen bei Abi-Reise
--- editiert vom Admin


von guest123-2399 am 01.07.2009 02:40
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>Änderung Flughafen bei Abi-Reise
hallo canry,
es war eine übliche Buchungsbestätigung ab Stuttgart.
vielen Dank und LG



von guest-12325.07.2009 20:23:35 am 01.07.2009 10:51
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Änderung Flughafen bei Abi-Reise
Bei gleichem Preis ? Dann lohn sich das für ihn aber. Die meisten Fluge ab Stuttgart sind um einiges teurer als von München aus.

Ich würde das Angebot dankend ablehen, oder auf das ursprüngliche Bestehen.

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "


von guest-12327.06.2010 20:05:23 am 02.07.2009 08:20
Status: Tao (6471 Beiträge)
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>Änderung Flughafen bei Abi-Reise
Hallo,

ausschlaggebend ist, ob das, was Sie als Reisebestaetigung bezeichnen, tatsaechlich im juristischen Sinne auch eine solche ist. Oder ist die mail eher eine Bestaetigung des Veranstalters, dass man Ihnen den Buchungseingang bestaetigt. Das kann man leider Ihren Ausfuehrungen nicht entnehmen.

Sollte es sich tatsaechlich um eine korrekte Reisebestaetigung handeln (haben Sie einen Sicherungsschein erhalten? Wurden Sie aufgefordert eine Anzahlung zu leisten?), dann ist der Veranstalter nach § 651 ff BGB verpflichtet, die bestaetigten Reiseleistungen maengelfrei zu erbringen. Geschieht das nicht, koennen Sie entstehende angemessene Mehrkosten gegen den Veranstalter geltend machen.

Handelt es sich jedoch nicht um eine korrekte Reisebestaetigung, unterbreitet man Ihnen mit dem neuen Abflug Muenchen ein Angebot, da man die urspruengliche Buchung nicht bestaetigen kann. Dieses Angebot koennen Sie annehmen, oder vom Buchungsauftrag ohne Kosten fuer Sie zuruecktreten. Einen Mehraufwand fuer die Fahrt nach Muenchen koennen Sie nicht geltend machen.

Die AGB eines Veranstalters duerfen natuerlich nicht von bestehenden Gesetzen (hier BGB 651 ff) abweichen oder zum Nachteil des Verbrauchers veraendert werden. Ob Muenchen von den Fluegen her teurer ist, oder nicht, ist voellig nebensaechlich.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"


von bernardoselva am 02.07.2009 09:43
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