>Änderung Flughafen bei Abi-Reise
Hallo,
ausschlaggebend ist, ob das, was Sie als Reisebestaetigung bezeichnen, tatsaechlich im juristischen Sinne auch eine solche ist. Oder ist die mail eher eine Bestaetigung des Veranstalters, dass man Ihnen den Buchungseingang bestaetigt. Das kann man leider Ihren Ausfuehrungen nicht entnehmen.
Sollte es sich tatsaechlich um eine korrekte Reisebestaetigung handeln (haben Sie einen Sicherungsschein erhalten? Wurden Sie aufgefordert eine Anzahlung zu leisten?), dann ist der Veranstalter nach
§ 651 ff BGB verpflichtet, die bestaetigten Reiseleistungen maengelfrei zu erbringen. Geschieht das nicht, koennen Sie entstehende angemessene Mehrkosten gegen den Veranstalter geltend machen.
Handelt es sich jedoch nicht um eine korrekte Reisebestaetigung, unterbreitet man Ihnen mit dem neuen Abflug Muenchen ein Angebot, da man die urspruengliche Buchung nicht bestaetigen kann. Dieses Angebot koennen Sie annehmen, oder vom Buchungsauftrag ohne Kosten fuer Sie zuruecktreten. Einen Mehraufwand fuer die Fahrt nach Muenchen koennen Sie nicht geltend machen.
Die
AGB eines Veranstalters duerfen natuerlich nicht von bestehenden Gesetzen (hier BGB 651 ff) abweichen oder zum Nachteil des Verbrauchers veraendert werden. Ob Muenchen von den Fluegen her teurer ist, oder nicht, ist voellig nebensaechlich.
Viele Gruesse
bernardoselva
-----------------
"Touristiker"
von bernardoselva am 02.07.2009 09:43
Status: Unsterblich (1049 Beiträge)
Userwertung:
3,1
(von 44 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden