>!! Dringend !! Kontopfändung bei Hartz IV / ALG II
@ catlady:
Bis zu einer bestimmten Grenze muß ein Nebenjob zwar gemeldet werden, es wird jedoch nur ein Teil des Verdienstes angerechnet ! Nähere Auskunft erteilt die ARGE.
Abgesehen davon bietet ein Nebenjob die Möglichkeit, vielleicht wieder ins Arbeitsleben und in einen Voll-Job einzusteigen.
Eine andere Bank nützt gar nichts.
JuleThule steht mit ihrem Konto in der SCHUFA und hat wahrscheinlich jetzt auch noch ein Negativmerkmal bei der SCHUFA.
Sie bekommt also kein anderes Konto !
Sollte sie wider Erwarten doch ein Konto bekommen, wird auch dieses an die SCHUFA gemeldet !
Der Gläubiger wird außerdem sofort eine Eidesstattliche Versicherung beantragen, wenn er merkt, daß vom alten Konto kein Geld mehr kommt !
Abgesehen davon daß diese auch wieder Geld kostet, muß die Schuldnerin ihr neues Konto wahrheitsgemäß angeben.
Anderenfalls droht ihr eine HAFTSTRAFE !!
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von RobertRatlos am 20.08.2008 21:08
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