Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
339706
zufriedene Nutzer

!! Dringend !! Kontopfändung bei Hartz IV / ALG II

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

18903 Aufrufe

!! Dringend !! Kontopfändung bei Hartz IV / ALG II

Hallo,
ich bin seit 01.01.05 bezieher von ALG II. Ich habe dann Post von einem Rechtsanwalt bekommen mit dem Hinweiß das mein Konto gepfändet wurde. Danach von meiner Bank das ich 7 Tage Zeit habe das zu klären, sonst wird mein Konto gekündigt.

Kann ALG II gepfändet werden ?
Wie komme ich an mein Geld ?
Was muss ich machen ?

Ich bin verwezweifelt wer kann mit Tips geben ?


von berlin030 am 12.01.2005 09:58
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>!! Dringend !! Kontopfändung bei Hartz IV / ALG II
Hi,

1. ja
2. Geld innerhalb von sieben Tagen abheben. Müsste eigentlich das Gleiche wie für Sozialhilfe früher gelten. -Flls dies nich stimmt bitte berichtigen.
3. zum AG gehen und einen Freistellungsbeschluss erwirken. Alle Unterlagen wegen ALGII, Mietzahlungen und sonstige monatl. Zahlungen mitnehmen.

4. (von mir) überlegen ob evtl. Insolvenzverfahren etwas bringt.

mfg
specht


von Specht am 12.01.2005 11:04
Status: Senior (149 Beiträge)
Userwertung:  1,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>!! Dringend !! Kontopfändung bei Hartz IV / ALG II
Evtl. hilft auch ein Ratenangebot an den Gläubiger, damit dieser die Pfändung ruhend stellt. Kommtaber auf den Forderungsbetrag an.


von Mahnman am 12.01.2005 12:10
Status: Tao (5482 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 29 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>!! Dringend !! Kontopfändung bei Hartz IV / ALG II
hallo erst mal bin auch neu hier und hätte da leider auch ein paar heikle Fragen

Also ich habe Schulden von 1300 Euro circa. Mein Konto ist mittlerweile gepfändet und ich beziehe auch Hartz IV.
Ich habe Briefe an die Gläubiger geschrieben aber der letzte Brief kam zurück. Dann habe ich angerufen und Sie gebeten das sie die Pfändung aufheben und ich bereit bin 20 Euro monatlich zu zahlen,die Dame dieser Anwaltkanzlei meinte nur das ist zu wenig da heben wir die Pfändung nicht auf... Ich meinte zu dieser schnippischen Dame wie Sie sich das vorstellt das ich von 345 Euro 100 Euro als Rate zahle, sie meinte tja das weiß ich auch nicht da hätten Sie sich eher drum kümmern müssen... So stritt ich mit dieserm hm sagen wir mal dummen Kuh am Telefon hin und her bis ich aufgelegt habe. Weil ich habe Briefe geschrieben und gemeint bitte Ratenzahlung aber eine Rate von 20 Euro war ihnen ja zu niedrig.
Kann ich da ich ja Hartz IV bekomme es erwirken das die Pfändung von meinem Konto genommen wird, den es ist echt nervig keine EC Karte mehr zu haben und jedes Monat auf die Bank zu laufen um Miete, Strom und alles zu überweisen, und alles abzuheben ...
Wäre dankbar wenn mir jemand helfen könnte oder mir von seinen Erfahrungen erzählen könnte.

julehate88core@hotmail.de

Danke schon mal im Voraus!

MFG

Jule


von JuleThule am 20.08.2008 16:23
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>!! Dringend !! Kontopfändung bei Hartz IV / ALG II
@ JuleThule:

-da hätten Sie sich eher drum kümmern müssen-

Tja, auch wenn Du mir jetzt böse bist - da hat die gute Frau ohne Zweifel recht !

Versuche doch einfach mal, den Herrn Rechtsanwalt selbst am Telefon zu erreichen.
Anderenfalls hilft Dir nur noch eine Schuldnerberatung, die die Verhandlungen führt.

Tip: Mit einem Nebenjob - und wenns nur stundenweise ist - sind lausige 1300 Euro Schulden sehr schnell weg !

Im Übrigen:
Sei nicht so bequem ! Man kann sehr gut ohne EC-Karte leben !!
Sei lieber froh, daß Dich die Bank nicht rausgeworfen hat ! Sie ist nämlich gesetzlich nicht verpflichtet, Dich als Kunden zu behalten. Und schon gar nicht, Dir eine EC-Karte zu geben !



-----------------
"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "


von RobertRatlos am 20.08.2008 20:08
Status: Philosoph (605 Beiträge)
Userwertung:  5,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>!! Dringend !! Kontopfändung bei Hartz IV / ALG II
@Robert: die Sache mit dem Nebenjob ist ja eine ganz feine Idee von dir. Dir ist aber bekannt, dass bei ALG 2 der Nebenjob gemeldet werden muss und man dann weniger ALG 2 bekommt? Somit also auch nicht mehr Geld zur Verfügung hat?

Mein Tipp: Einfach andere Bank suchen. Dahin ALG 2 und das Konto kann ganz normal genutzt werden.
Denn die Kontopfändung gilt nur für das eine Konto. Du solltest dir ein Geldinstitut suchen, was in der Nachbarstadt sitzt (andere Bankleitzahl) oder so. Denn dann findet der Gläubiger das Konto nicht so einfach und du hast erstmal Ruhe.



von Catlady am 20.08.2008 20:52
Status: Unsterblich (1538 Beiträge)
Userwertung:  1,9  (von 8 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>!! Dringend !! Kontopfändung bei Hartz IV / ALG II
@ catlady:

Bis zu einer bestimmten Grenze muß ein Nebenjob zwar gemeldet werden, es wird jedoch nur ein Teil des Verdienstes angerechnet ! Nähere Auskunft erteilt die ARGE.
Abgesehen davon bietet ein Nebenjob die Möglichkeit, vielleicht wieder ins Arbeitsleben und in einen Voll-Job einzusteigen.

Eine andere Bank nützt gar nichts.

JuleThule steht mit ihrem Konto in der SCHUFA und hat wahrscheinlich jetzt auch noch ein Negativmerkmal bei der SCHUFA.

Sie bekommt also kein anderes Konto !

Sollte sie wider Erwarten doch ein Konto bekommen, wird auch dieses an die SCHUFA gemeldet !
Der Gläubiger wird außerdem sofort eine Eidesstattliche Versicherung beantragen, wenn er merkt, daß vom alten Konto kein Geld mehr kommt !
Abgesehen davon daß diese auch wieder Geld kostet, muß die Schuldnerin ihr neues Konto wahrheitsgemäß angeben.
Anderenfalls droht ihr eine HAFTSTRAFE !!


-----------------
"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "


von RobertRatlos am 20.08.2008 21:08
Status: Philosoph (605 Beiträge)
Userwertung:  5,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>!! Dringend !! Kontopfändung bei Hartz IV / ALG II
Bei Hartz 4 fliesst auch vom jetzigen Konto aus keinerlei Geld zum Gläubiger, denn Hartz 4 muss die Bank innerhalb der ersten 7 Tage rausrücken.
Wenn man dann allerdings sein Geld nicht holt ist an selber schuld...

Ein Nebenjob muss nicht bis zu einer bestimmten Grenze der Arge gemeldet werden. JEDER Nebenjob ist der Arge zu melden. Egal ob man nur 50 Euro verdient oder 400. Melden muss an JEDEN Job. Es stimmt zwar, das Erwerbseinkommen bis 100 Euro anrechnungsfrei ist, melden muss man das aber trotzdem!
Des Weiteren muss man von den Freibeträgen auch noch sämtlich Kosten tragen die durch den Nebenjob enstehen, also Fahrtkosten, evtl. Kleidung etc.


von Catlady am 20.08.2008 21:17
Status: Unsterblich (1538 Beiträge)
Userwertung:  1,9  (von 8 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>!! Dringend !! Kontopfändung bei Hartz IV / ALG II
ALG 2 ist UNPFÄNDBAR !!

Dazu gehören auch andere Sozialleistungen ( Bewerbungskosten, etc)

Also nimmt man sich die letzen Kontoauszüge der 3 Monate.. geht zum Amtsgericht und die machen das Konto innerhalb 3 Werktage wieder auf !


von liebeinhh am 28.07.2009 13:11
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>!! Dringend !! Kontopfändung bei Hartz IV / ALG II
--- editiert vom Admin


von guest-12308.01.2010 10:58:49 am 28.07.2009 17:42
Status: Junior (84 Beiträge)
Userwertung:  2,5  (von 8 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>!! Dringend !! Kontopfändung bei Hartz IV / ALG II
@liebeinhh,
@natascha,

zum einen ist es überhaupt nicht notwendig, das Gericht zu bemühen, weil die Bank Sozialleistungen ohnehin innerhalb von 7 Tagen nach Eingang auszahlen muss.

Zum zweiten ist der Ursprungsthread mittlerweile über 4 1/2 Jahre alt und auch die späteren Nachfragen inzwischen rund 3 Jahre alt. Es macht nicht wirklich Sinn, solch alte Threads wieder auszugraben, zumal mehr als fraglich ist, ob der TE hier überhaupt noch existiert.

Gruß

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: www.axelkrueger.info"


von AxelK am 28.07.2009 18:17
Status: Tao (9042 Beiträge)
Userwertung:  4,1  (von 261 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

339706
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97634
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online